Überarbeitete KBV IT-Sicherheitsrichtlinie

RICHTLINIE NACH § 390 SGB V ÜBER DIE ANFORDERUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT

Die neue Richtlinien trat am 01.04.2025 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie nach §75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit vom 16.12.2020 und setzt diese außer Kraft.

Hiervon ausgenommen sind folgende mit dieser Richtlinie neu hinzugekommenen Anforderungen:

A1)

1-7 Personal

8-10 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit

14-17 Patch- und Änderungsmanagement

22-26 Endgeräte

40,41 E-Mail-Client und -Server

50 Cloud-Anwendungen

A3)

1 Personal

2 Netzwerksicherheit15-17 E-Mail-Client und -Server

A5)

5 gehosteter Konnektor

6 TI-Gateway

Diese gelten ab dem 01.10.2025.