RICHTLINIE NACH § 390 SGB V ÜBER DIE ANFORDERUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT
Die neue Richtlinien trat am 01.04.2025 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie nach §75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit vom 16.12.2020 und setzt diese außer Kraft.
Hiervon ausgenommen sind folgende mit dieser Richtlinie neu hinzugekommenen Anforderungen:
A1)
1-7 Personal
8-10 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit
14-17 Patch- und Änderungsmanagement
22-26 Endgeräte
40,41 E-Mail-Client und -Server
50 Cloud-Anwendungen
A3)
1 Personal
2 Netzwerksicherheit15-17 E-Mail-Client und -Server
A5)
5 gehosteter Konnektor
6 TI-Gateway
Diese gelten ab dem 01.10.2025.