Überarbeitete KBV IT-Sicherheitsrichtlinie

RICHTLINIE NACH § 390 SGB V ÜBER DIE ANFORDERUNGEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER IT-SICHERHEIT

Die neue Richtlinien trat am 01.04.2025 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie nach §75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit vom 16.12.2020 und setzt diese außer Kraft.

Hiervon ausgenommen sind folgende mit dieser Richtlinie neu hinzugekommenen Anforderungen:

A1)

1-7 Personal

8-10 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit

14-17 Patch- und Änderungsmanagement

22-26 Endgeräte

40,41 E-Mail-Client und -Server

50 Cloud-Anwendungen

A3)

1 Personal

2 Netzwerksicherheit15-17 E-Mail-Client und -Server

A5)

5 gehosteter Konnektor

6 TI-Gateway

Diese gelten ab dem 01.10.2025.

Öffentliche Anhörung im Ausschuss „Digitale Agenda“ zum Thema „IT-Sicherheit von Hard- und Software“

Zu der Frage wie Deutschland digitale Souveränität erlangen und behalten kann, gaben geladene Sachverständige bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda zum Thema „IT-Sicherheit von Hard- und Software“, eine Stellungnahme ab. Mit dabei auch Frank Rieger als Vertreter des Chaos Computer Clubs e.V..

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Arne Schönbohm, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • Prof. Dr. Michael Waidner, Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT
  • Isabel Skierka, European School of Management and Technology GmbH ESMT
  • Oliver Harzheim, Vodafone GmbH
  • Klaus Landefeld, Eco-Verband der Internetwirtschaft
  • Ninja Marnau, CISPA Helmholtz Center for Information Security
  • Frank Rieger, Chaos Computer Club e.V.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw50-pa-digitale-agenda-669288