„Alles wird teurer.“ Das gilt leider auch für IT-Dienstleistungen. Um meine Preise den marktüblichen Preisen anzupassen, muss ich meinen Stundenlohn von 80 EUR pro Stunde auf 100 EUR pro Stunde erhöhen. Damit liege ich weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt für IT-Dienstleistungen im Sicherheitsbereich. Dies gilt insbesondere für meine akademische Qualifikation als M.Sc. Digital Forensics.
Zwar bestreite ich nicht meinen Lebensunterhalt mit meiner nebenberuflichen Tätigkeit, allerdings dient diese Anpassung unter anderem auch dazu, dem Finanzamt gegenüber eine Gewinnabsicht nachzuweisen.
Selbstverständlich bleiben die Preise für alle im Voraus bezahlten Leistungen, wie z.B. die Fernwartung von Firewalls, unverändert. Aber auch diese Preise werden ab dem nächsten Bezahlzeitraum entsprechend angepasst.
Gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus. Angegebene Preise auf Rechnungen sowie Kostenvoranschlägen sind immer Endpreise zzgl. eventueller Versandkosten.