Verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinien für kassenärztliche Leistungserbringer

Absicherung nach § 75b Absatz 5 SGB V
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat im fünften Sozialgesetzbuch § 75b Absatz 5 verbindliche Richtlinien zur IT-Sicherheit für vertragsärztliche Arzt-, Zahnarzt und Psychotherapie-Praxen erlassen. Die meisten Richtlinien sind bereits ab dem 1.4.2021 verbindlich von den Inhabern der Praxen umzusetzen. Der Umfang der Richtlinien richtet sich nach der Größe der Praxis. Die Prüfnummer meiner KBV-Zertifizierung lautet ISAP/20210824/36/03182021 und ist bis zum 23.08.2024 gültig.

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